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Barrierefreiheit per Gesetz: Herausforderung für Unternehmen

Das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes in Deutschland markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer inklusiven digitalen Zukunft. Mit einer Übergangsfrist bis Mitte 2025 sollten alle digitalen Angebote – insbesondere Webseiten – so gestaltet werden, dass sie Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen einen uneingeschränkten Zugang ermöglichen. Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben rückt auch die gesellschaftliche Teilhabe in den Fokus.

Wesentliche Inhalte und technische Umsetzung

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies bedeutet, dass Webseiten, mobile Anwendungen und andere digitale Services so konzipiert werden müssen, dass sie für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind – unabhängig von individuellen Beeinträchtigungen. Neben der semantischen Strukturierung der Inhalte, der korrekten Verwendung von HTML-Elementen und aussagekräftigen Alternativtexten für Bilder spielt auch eine optimierte Tastaturnavigation eine zentrale Rolle. Um auch visuell beeinträchtigten Menschen den Zugang zu erleichtern, sind klare Farbkontraste und ausreichend große Schriftarten essenziell. Dynamische Inhalte und interaktive Elemente wie Formulare müssen so implementiert sein, dass sie auch ohne Maus bedienbar sind. Diese technischen Maßnahmen sichern die Bedienbarkeit und Verständlichkeit der digitalen Angebote.

BITV und WCAG: Standards und Anforderungen

Ein wichtiger Baustein der Barrierefreiheit sind die Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) und der internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Die BITV gibt dabei den rechtlichen Rahmen vor, wie öffentliche Webseiten in Deutschland barrierefrei gestaltet werden sollen. Sie orientiert sich maßgeblich an den WCAG, welche umfassende Empfehlungen für die Gestaltung zugänglicher digitaler Inhalte bieten. Die WCAG, derzeit in Version 2.1 weit verbreitet, gliedern sich in unterschiedliche Konformitätsstufen:

  • Level A – Basisanforderungen, die ein Mindestmaß an Barrierefreiheit gewährleisten.

  • Level AA – Erhöhte Anforderungen, die eine breitere Zugänglichkeit sicherstellen und häufig als Standard in vielen Organisationen gelten.

  • Level AAA – Die höchsten Ansprüche, die jedoch oftmals nur in speziellen Bereichen oder für besonders kritische Inhalte vollständig umsetzbar sind.

Für die meisten Unternehmen und öffentlichen Stellen stellt die Einhaltung von Level AA einen praktikablen und zukunftsweisenden Standard dar, der sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen der Nutzer gerecht wird. Die Umsetzung von Level AAA kann, wo möglich, als Zielvorgabe verfolgt werden, auch wenn sie in der Praxis oft eine weitergehende Anpassung bestehender Systeme erfordert.

Herausforderungen und Chancen für Unternehmen

Die Umsetzung der Vorgaben aus BITV und WCAG erfordert häufig grundlegende Anpassungen, insbesondere bei älteren Webseiten. Bestehende Systeme, die nicht von Anfang an auf Inklusion ausgelegt wurden, müssen oft überarbeitet oder sogar neu konzipiert werden. Dies führt zu zusätzlichen finanziellen und personellen Aufwänden. Gleichzeitig bietet die Einhaltung dieser Standards Unternehmen die Möglichkeit, sich als verantwortungsbewusste und innovative Akteure zu positionieren. Unternehmen aus allen Branchen – von Online-Händlern über Banken bis hin zu öffentlichen Institutionen – müssen ihre digitalen Angebote überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Übergangsfrist bis Mitte 2025 erlaubt zwar eine stufenweise Umsetzung, erhöht jedoch gleichzeitig den Druck, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wer frühzeitig investiert, kann nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch einen erweiterten Kundenstamm und ein positives Markenimage erzielen.

Evaluierung und kontinuierliche Verbesserung

Zur Überprüfung der Barrierefreiheit kommen automatisierte Tools wie axe, WAVE oder Lighthouse zum Einsatz, die erste Hinweise auf technische Mängel liefern. Diese Tools analysieren etwa den Quellcode, überprüfen die Verwendung von Alternativtexten oder bewerten die Tastaturnavigation. Dennoch reicht eine rein automatisierte Überprüfung nicht aus. Manuelle Tests – idealerweise durch Personen, die assistive Technologien wie Screenreader nutzen – sind unverzichtbar, um die tatsächliche Nutzererfahrung zu evaluieren. Die kontinuierliche Evaluation spielt eine wichtige Rolle, da Webseiten durch Updates und dynamische Inhalte stets in Bewegung sind. Regelmäßige interne und externe Tests helfen, die Einhaltung der BITV- und WCAG-Vorgaben aufrechtzuerhalten und potenzielle Barrieren frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Auch das Einholen von Nutzerfeedback liefert wertvolle Hinweise zur Optimierung der digitalen Angebote.

Überwachung und Sicherstellung der Umsetzung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sieht darüber hinaus ein umfassendes System zur Überwachung und Sicherstellung der Umsetzung vor. Die Einhaltung wird durch ein Zusammenspiel verschiedener Behörden und Prüfinstanzen realisiert, die regelmäßig sowohl automatisierte als auch manuelle Kontrollen der digitalen Angebote durchführen. Öffentliche Einrichtungen und private Unternehmen sind angehalten, die geforderten Standards kontinuierlich zu erfüllen – unterstützt werden sie dabei durch Informations- und Beratungsangebote des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Beschwerden und Hinweise von Nutzern, die auf Barrieren stoßen, können weitere Prüfungen auslösen und sind ein wichtiger Bestandteil des Monitoring-Prozesses. Durch diese regelmäßigen Audits und das enge Zusammenwirken von staatlicher Aufsicht und externen Experten wird gewährleistet, dass die Ziele des Gesetzes – nämlich eine flächendeckend barrierefreie digitale Landschaft – nachhaltig erreicht werden können. Weitere Details und aktuelle Informationen zur Umsetzung finden sich unter anderem auf der BMAS-Website.

Ausblick und Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die damit verbundenen Vorgaben der BITV und WCAG bieten Unternehmen die Chance, ihre digitalen Angebote nicht nur gesetzeskonform, sondern auch benutzerfreundlich und inklusiv zu gestalten. Die Einhaltung von mindestens WCAG Level AA stellt dabei einen realistischen und wichtigen Standard dar, während die Umsetzung von Level AAA als langfristiges Ziel verfolgt werden kann. Unternehmen, die sich proaktiv mit diesen Anforderungen auseinandersetzen, können rechtliche Risiken vermeiden und gleichzeitig ihr Markenimage verbessern. Eine barrierefreie Webseite fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ermöglicht es, allen Menschen – unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen – den Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen zu bieten. Letztlich ist die Umsetzung barrierefreier Standards ein wesentlicher Schritt in Richtung einer digitalen Zukunft, in der Inklusion und Chancengleichheit oberste Priorität haben.